Kann ich auch mit ausländischem Pass Mitglied der reformierten Kirche werden?
Ja. Nach einer Frist von drei Monaten Aufenthalt haben Sie zudem auch das uneingeschränkte Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
weiterlesen ...
Nein, die heutige Gesetzgebung bindet die Kirchenzugehörigkeit an den Wohnsitz. In Ihrer Kirchgemeinde besitzen Sie aktives und passives Stimm- und Wahlrecht. Unter diesem Link können Sie herausfinden, zu welcher Kirchgemeinde Sie gehören.
Sie sind aber zu Anlässen in jeder Kirchgemeinde Ihrer Wahl jederzeit herzlich willkommen.
Eine Ausnahme gilt für Frankophone: sie können wählen, ob sie zur paroisse française réformée de Berne www.egliserefberne.ch oder zu der deutschsprachigen Kirchgemeinde am Wohnort gehören möchten.