Muss mein Kind Mitglied sein,um am Kinderlager teilzunehmen?
Nein, Ihr Kind ist im Kinderlager willkommen, auch wenn es nicht Mitglied ist.
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Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde. Demzufolge ist sie die Versammlung ihrer Stimmberechtigten. Sie kommt im Frühjahr und im Herbst auf Einladung des Kirchgemeinderates zusammen. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum „Verschiedenes“ verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die Versammlung ist öffentlich.